Vereinbarungen bei der Trennung von Ehegatten
Wie gehen Sie die Lösung der vor Ihnen liegenden Probleme nun praktisch an?
Das ist natürlich von Fall zu Fall verschieden.
Manches Mal hilft nur der unverzügliche Gang zum Anwalt, zur Rechtsauskunft, zum Jugendamt oder zum Familiengericht.
Aber wenn Sie miteinander reden können, dann sollten Sie versuchen, eine faire und angemessene Trennungsvereinbarunge in schriftlicher Form zu schließen.
Wir sind gerne bereit, in Zusammenarbeit mit Ihnen eine solche Vereinbarung zu entwerfen, die auf die Umstände Ihres Einzelfalles zugeschnittten ist und einzelne oder im besten Fall sämtliche Probleme erfasst.
Vordringlich zu lösen ist oft das Wohnungproblem.
Wer bleibt in der Wohnung, wer zieht aus?
Damit verknüpft ist oft die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder wohnen sollen.
Können sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, weiter den selben Kindergarten oder die selbe Schule besuchen?
Kann das Umgangs- und Besuchsrecht einvernehmlich gehandhabt werden?
Wie können die finanziellen Fragen geregelt werden?
Welche Unterhaltsvereinbarungen können geschlossen werden?
Man kann den Katalog der denkbaren Fragen noch erweitern, aber Sie selbst werden am besten wissen, was aus Ihrer Sicht die dringendsten Fragen sind.
Zu einigen Themen haben wir Ihnen Informationen vorgestellt, so dass Sie sich vielleicht schon ohne weitere Hilfe einigen können.
Dennoch empfehlen wir, eine Anwältin oder einen Anwalt zu konsultieren, damit eine sachgerechte und verbindliche Lösung gefunden wird, die bei allen Beteiligten Akzeptanz findet.
Wenn Sie so ins Gespräch kommen, dann ist das erfahrungsgemäß auch günstig für die Klärung weiterer Fragen (Scheidungsfolgen). Es lässt sich dann ein wenig sicherer (und vielleicht auch zuversichtlicher) in die Zukunft schauen und nicht alles wird "streitig" geklärt werden müssen.