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Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder

Wir werden in Fragen des Elternunterhalts nicht mehr tätig und
aktualisieren deshalb die Ausführungen zu diesem Thema seit 2016 nicht mehr.



Die Rechtsprechung hat sich nicht nur mit grundsätzlichen Fragen zu befassen, sondern man streitet oft um Details und um Fragen der Lebensplanung der Kinder.


Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes beim Elternunterhalt

Beispiel: OLG Hamm, Urteil vom 02.11.04 - 3 UF 263/00 -


Im Rahmen des Elternunterhalts ist allein die Berufung des unterhaltspflichtigen Kindes auf den vollständigen Verbrauch seines Einkommens für den Familienunterhalt nicht ausreichend. Soweit ein Verbrauch für die Renovierung des eigenen Hauses behauptet wird, sind - auch bei länger zurückliegenden Zeiträumen - eine Zuordnung zum unterhaltsrelevanten Zeitraum sowie nähere Angaben zu Art, Umfang und Kosten der behaupteten Renovierungsmaßnahmen erforderlich.

Tätigt das unterhaltspflichtige Kind für den im Heim lebenden Elternteil aus freien Stücken zusätzliche Ausgaben (z. B. für Wäsche, Radiogebühren, Geschenke für Heimbewohner, Freunde und Verwandte, Aufmerksamkeiten für das Pflegepersonal), mindern diese Ausgaben grundsätzlich das zur Verfügung stehende Einkommen, auch wenn es sich um Sonderbedarf handelt.
Familienrecht / Übersicht

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